Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie (BEEGPandG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. März 2020 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 2 und 3 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Mai 2020.

Anzeige