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Artikel 3 - Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (4. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Mai 2020.

 
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