§ 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Metallblasinstrumentenmacher-Handwerk zu stellenden Anforderungen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13958/a244940.htm