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§ 9 - Metallblasinstrumentenmachermeisterverordnung (MetblMstrV)

V. v. 26.05.2020 BGBl. I S. 1162 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.09.2020; FNA: 7110-3-204 Handwerk im Allgemeinen
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§ 9 Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Metallblasinstrumentenmacher-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten"



(1) 1Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Metallblasinstrumentenmacher-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Metallblasinstrumentenmacher-Betrieb Anforderungen erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. 2Dabei hat er wirtschaftliche, ökologische, ressourceneffiziente, klangtheoretische, materialspezifische, verwendungszweckbezogene und kundenwunschbezogene Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. 3Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.

(2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Metallblasinstrumentenmacher-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten" besteht aus folgenden Qualifikationen:

1.
Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren und bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:

a)
Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten, insbesondere im Hinblick auf musikalische, haptische, optische und ergonomische Anforderungen, Kontaktallergien, Kundenbudget und Einsatzzweck des Instruments,

b)
Verfahren zur Analyse des technischen und optischen Zustands, der Intonation, der Ansprache und des Klangs erläutern und vorgegebene Messergebnisse aus Diagrammen zu Resonanzamplitude, Resonanzgüte, Intonation und Impulsübertragungskurve interpretieren sowie Messverfahren zur Prüfung der Dichtheit erläutern,

c)
Verfahren zur geometrischen und akustischen Vermessung von Instrumenten erläutern, deren Möglichkeiten und Grenzen beurteilen und vorgegebene Messergebnisse bewerten,

d)
Mensuren, Bauarten und Stilrichtungen von Metallblasinstrumenten unterscheiden und hinsichtlich ihrer akustischen und musikalischen Eigenschaften bewerten,

e)
die geschichtliche Entwicklung des Metallblasinstrumentenbaus erläutern und Instrumente Epochen und Musikrichtungen zuordnen,

f)
historische Instrumente analysieren und daraus Erkenntnisse für die Weiterentwicklung und Verbesserung von Instrumenten ableiten,

g)
Wert von Instrumenten unter Berücksichtigung von Abnutzung, Alter und kulturhistorischen Merkmalen einschätzen sowie

h)
Ergebnisse dokumentieren und bewerten, daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,

2.
Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, hierzu zählen insbesondere:

a)
Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Materialien, Werkzeugen, auch unter Berücksichtigung einzusetzender Verfahren, erläutern und begründen,

b)
Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken bewerten und Konsequenzen ableiten,

c)
Eigenschaften und Zustand von Materialien, insbesondere auch in Abhängigkeit von äußeren Einflüssen und unter Berücksichtigung der Verwendungszwecke, von Kontaktallergien bewerten, Materialienauswahl benennen und Auswahl begründen,

d)
Skizzen, Pläne, Materiallisten, Fertigungszeichnungen für Metallblasinstrumente und deren Bauteile unter Berücksichtigung von Anforderungen erstellen, bewerten und korrigieren sowie Prototypen planen und bewerten,

e)
geometrische Abwicklung und Mensurverlauf berechnen und konstruieren,

f)
Möglichkeiten der Beschaffung, Fremdfertigung oder Eigenfertigung, auch unter Berücksichtigung zeitlicher Planungen, von Bauteilen beurteilen und

g)
Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kostengesichtspunkte, klangliche, optische, haptische und ergonomische Gesichtspunkte erläutern und abwägen sowie eine Lösungsmöglichkeit auswählen und die Auswahl begründen sowie

3.
Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren, hierzu zählen insbesondere:

a)
Personal-, Material- und Geräteaufwand auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,

b)
auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu Angebotspaketen zusammenfassen, Preise kalkulieren,

c)
Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und Rechtsvorschriften, sowie Angebote bewerten,

d)
Lieferantenangebote analysieren und Entscheidung für Fremd- oder Eigenfertigung begründen,

e)
Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,

f)
Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote erstellen und

g)
Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren.



 

Zitierungen von § 9 MetblMstrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 MetblMstrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MetblMstrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 MetblMstrV Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil II
... bilden die Qualifikationen in den folgenden Handlungsfeldern: 1. nach Maßgabe des § 9 „Anforderungen von Kunden eines Metallblasinstrumentenmacher-Betriebs analysieren, ...
§ 12 MetblMstrV Gewichtung; Bestehen der Prüfung in Teil II
... der Meisterprüfung ist das arithmetische Mittel der Bewertungen der Handlungsfelder nach den §§ 9 bis 11 zu bilden. (2) Wurden in höchstens zwei der drei Handlungsfelder jeweils ...