Zitierungen von § 8 Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 GesBerAusbSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GesBerAusbSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Artikel 2 EpLaFoG Änderung der Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
... „30. Juni 2021" durch die Angabe „30. September 2022" ersetzt. 2. § 8 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Diese Verordnung tritt ein Jahr nach der Aufhebung ...


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