Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2020 aufgehoben

§ 4 - 2. Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung (2. Schengen-COVID-19-V)

V. v. 17.06.2020 BAnz AT 18.06.2020 V1
Geltung ab 19.06.2020 bis 30.09.2020; FNA: 26-12-10 Ausländerrecht
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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 1. Oktober 2020 2. Schengen-COVID-19-V

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2020 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. Juni 2020.



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