Artikel 3 - Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung (DaTraVEV k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1371 (Nr. 29); Geltung ab 10.07.2020

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 10. Juli 2020 DaTraV

Diese Verordnung tritt vierzehn Kalendertage nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Datentransparenzverordnung vom 10. September 2012 (BGBl. I S. 1895), die durch Artikel 57 Absatz 29 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. Juni 2020.



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