... Absatz 3 Satz 2 und 3 und Absatz 4 Satz 2 die Vorschriften zur geologischen Landesaufnahme nach § 5 Absatz 1, 2 und 4 sowie nach den §§ 6 und 7, die Vorschriften zur Übermittlung geologischer Daten ...
... Personen sind befugt, zum Zweck der staatlichen geologischen Landesaufnahme gemäß § 5 Absatz 1 an Werktagen in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr nach vorheriger rechtzeitiger Ankündigung ...
... der nach § 37 zuständigen Behörde für die Erfüllung der Aufgaben nach § 5 auf deren Anfrage hin unentgeltlich zu Verfügung. Die §§ 8 bis 17 bleiben ...