Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 33 GeolDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 GeolDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GeolDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 GeolDG Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich
... nach den §§ 8 bis 16 sowie die Vorschriften zur Zurverfügungstellung von Daten nach § 33 Absatz 1 bis 4 sowie § 33 Absatz 5 erster Halbsatz ganz oder teilweise anzuwenden sind. Die ... sowie die Vorschriften zur Zurverfügungstellung von Daten nach § 33 Absatz 1 bis 4 sowie § 33 Absatz 5 erster Halbsatz ganz oder teilweise anzuwenden sind. Die Länder können festlegen, dass sich ...
§ 5 GeolDG Aufgaben der zuständigen Behörde
... zuständige Behörde stellt geologische Daten den Behörden und Personen nach § 33 Absatz 1 , die öffentliche Aufgaben des Bundes und der Länder erfüllen, zur ...
§ 34 GeolDG Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten
... zu einem der in § 1 genannten Zwecke, zuständige Behörde oder Person nach § 33 Absatz 1 kann, wenn die öffentliche Bereitstellung für die Aufgabenerfüllung erforderlich ... zu einem der in § 1 genannten Zwecke, zuständige Behörde oder Person nach § 33 Absatz 1 kann entscheiden, dass nichtstaatliche Bewertungsdaten nach § 10 entgegen § 28 oder ... 2 oder § 35 Absatz 1 zu informieren; sie unterstützt die Behörde oder Person nach § 33 Absatz 1 bei der Ermittlung der nach Satz 1 anzuhörenden Personen, soweit ihr diese bekannt ...
§ 38 GeolDG Verordnungsermächtigung; Ausschluss abweichenden Landesrechts
... Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben nach § 33 , insbesondere zu den in § 1 genannten Zwecken. (2) Von den in diesem Gesetz ...