Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung (2. PBLEntgVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 24.06.2020 BGBl. I S. 1532 (Nr. 32); Geltung ab 04.07.2020, abweichend siehe Artikel 2
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Eingangsformel



Auf Grund des § 10 Absatz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 3 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1944) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen nach Anhörung des Vorstands der Deutschen Bank AG:



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