Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2021 aufgehoben

Eingangsformel - ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung (ITSABV)

V. v. 07.07.2020 BAnz AT 08.07.2020 V1; aufgehoben durch Artikel 11 Abs. 3 G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Geltung ab 09.07.2020; FNA: 2126-13-18 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Infektionsschutzgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:



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