Eingangsformel - Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie (COVFRAG k.a.Abk.)

G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1643 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
Geltung ab 17.07.2020, abweichend siehe Artikel 3
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Eingangsformel



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