Schlussformel - Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie (COVFRAG k.a.Abk.)

G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1643 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
Geltung ab 17.07.2020, abweichend siehe Artikel 3
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Christine Lambrecht



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