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Artikel 1 - Gesetz über die jüdische Militärseelsorge (JüdMilSeelsG)

Artikel 1



(1) Dem in Berlin am 20. Dezember 2019 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - wird zugestimmt.

(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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