Artikel 3 - Verordnung zur Anpassung der DIMDI-Arzneimittelverordnung, der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und der Bundespflegesatzverordnung an die gesetzliche Aufgabenübertragung vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und zur weiteren Änderung der Bundespflegesatzverordnung (DIMDI-AMVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Weitere Änderung der Bundespflegesatzverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. Mai 2020 BPflV § 9

In § 9 Absatz 1 Nummer 7 der Bundespflegesatzverordnung vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750), die zuletzt durch Artikel 2 dieser Verordnung geändert worden ist, werden die Wörter „Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information" durch die Wörter „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Anpassung der DIMDI-Arzneimittelverordnung, der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und der Bundespflegesatzverordnung an die gesetzliche Aufgabenübertragung vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und zur weiteren Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 DIMDI-AMVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DIMDI-AMVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2115
Artikel 3 PDSG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... Bundespflegesatzverordnung vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 13. Juli 2020 (BGBl. I S. 1692 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt ...


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