Eingangsformel - Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal (5. NOKBefAbgVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.07.2020 BAnz AT 22.07.2020 V1; Geltung ab 23.07.2020

Eingangsformel



Auf Grund des § 13 Absatz 2 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und nach Anhörung der Küstenländer:



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