Zitierungen von § 9 Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 StrWAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrWAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 StrWAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 8 und 9  ...
§ 10a StrWAusbV Weitere Übergangsregelung (vom 15.05.2007)
... die bis zum Ablauf des 14. Mai 2007 begründet worden sind, ist § 9 Abs. 2 in der bis dahin geltenden Fassung weiter ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin
V. v. 04.05.2007 BGBl. I S. 672
Artikel 1 1. StrWAusbVÄndV
... vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604) wird wie folgt geändert: 1. § 9 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Prüfling soll im praktischen Teil ... die bis zum Ablauf des 14. Mai 2007 begründet worden sind, ist § 9 Abs. 2 in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden."  ...


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