Bekanntmachung der Neufassung der Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergVNB k.a.Abk.)

B. v. 21.07.2020 BGBl. I S. 1702 (Nr. 36); Geltung ab 01.10.2019
Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Oktober 2019 MarkschBergV

Auf Grund des Artikels 3 der Verordnung vom 8. November 2019 (BGBl. I S. 1581) wird nachstehend der Wortlaut der Markscheider-Bergverordnung in der seit dem 1. Oktober 2019 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die teils am 31. Dezember 1986, teils am 1. Januar 1987 in Kraft getretene Verordnung vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2631),

2.
den am 18. August 1998 in Kraft getretenen Artikel 4 der Verordnung vom 10. August 1998 (BGBl. I S. 2093),

3.
den am 1. Oktober 2019 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

(gesamter Text und frühere Fassungen siehe Markscheider-Bergverordnung)

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Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

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