Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 07.11.2020 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 2 - Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten (CoronaTestPflV k.a.Abk.)

V. v. 06.08.2020 BAnz AT 07.08.2020 V1; aufgehoben durch § 2 V. v. 04.11.2020 BAnz AT 06.11.2020 V1
Geltung ab 08.08.2020 bis 07.08.2021; FNA: 2126-13-19 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 7. August 2020.



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