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Anlage 3a - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV)

Anlage 3a (zu § 19 Absatz 3a) Erlaubnis nach § 4 Absatz 2a des Psychotherapeutengesetzes



Erlaubnisurkunde (BGBl. 2016 I S. 895)






 

Frühere Fassungen von Anlage 3a KJPsychTh-APrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.04.2016Artikel 8 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
vom 18.04.2016 BGBl. I S. 886

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3a KJPsychTh-APrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3a KJPsychTh-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KJPsychTh-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 KJPsychTh-APrV Antrag auf Approbation (vom 23.04.2016)
... des Psychotherapeutengesetzes beantragen. Die Erlaubnis wird nach dem Muster der Anlage 3a ausgestellt. (4) Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 8 EURLHuGBUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
... Absatz 2a des Psychotherapeutengesetzes beantragen. Die Erlaubnis wird nach dem Muster der Anlage 3a ausgestellt." c) Absatz 7 wird wie folgt geändert: aa) In Satz ... 1 ablegen können" eingefügt. 4. Nach Anlage 3 wird folgende Anlage 3a eingefügt: „Anlage 3a (zu § 19 Absatz 3a) Erlaubnis nach § 4 ... 4. Nach Anlage 3 wird folgende Anlage 3a eingefügt: „Anlage 3a (zu § 19 Absatz 3a) Erlaubnis nach § 4 Absatz 2a des Psychotherapeutengesetzes  ...