Änderung Anlage 3a KJPsychTh-APrV vom 23.04.2016

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Anlage 3a KJPsychTh-APrV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.04.2016 geltenden Fassung
Anlage 3a KJPsychTh-APrV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.04.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3a (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 3a (zu § 19 Absatz 3a) Erlaubnis nach § 4 Absatz 2a des Psychotherapeutengesetzes


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Erlaubnisurkunde (BGBl. 2016 I S. 895)





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