Zitierungen von § 19 KJPsychTh-APrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 KJPsychTh-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KJPsychTh-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20b KJPsychTh-APrV Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen (vom 01.03.2020)
... kurzfristig, spätestens vier Monate, nach Vorlage der Unterlagen nach § 19 zu entscheiden. Im Falle des § 81a des Aufenthaltsgesetzes soll die Entscheidung ...
§ 20c KJPsychTh-APrV Erlaubnis nach § 4 Absatz 1 Satz 1 des Psychotherapeutengesetzes (vom 01.01.2014)
... der Authentizität dieser Bescheinigungen und Nachweise verlangen. § 19 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. (2) Über den Antrag ist kurzfristig, ...
Anlage 3a KJPsychTh-APrV (zu § 19 Absatz 3a) Erlaubnis nach § 4 Absatz 2a des Psychotherapeutengesetzes (vom 23.04.2016)
 
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Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Anlage NotUntAufbÄndG (zu Artikel 1 Nummer 19)
...  § 17 Gebühren § 18 Pflicht zur Verschwiegenheit § 19 Amtspflichtverletzung § 19a Berufshaftpflichtversicherung  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
Artikel 8 HeilbAnerkRUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
... vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), wird wie folgt geändert: 1. In § 19 Abs. 1 wird nach Satz 2 folgender Satz angefügt: „In den Fällen, in ... sind noch in keinem anderen Mitgliedstaat anerkannt worden." 2. § 19 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Soll eine Approbation nach § 2 Abs. ... Ausbildungsnachweise in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen." 3. In § 19 Abs. 3 werden die Wörter „Heimat- oder Herkunftstaat" durch das Wort ... jeweils durch das Wort „Herkunftsmitgliedstaats" ersetzt. 4. § 19 Abs. 4 bis 6 werden wie folgt gefasst: „(4) Staatsangehörige eines anderen ... gegenüber der zuständigen Behörde ersetzen." 5. In § 19 wird nach Absatz 6 folgender Absatz 7 angefügt: „(7) Die zuständige ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 8 EURLHuGBUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
... (BGBl. I S. 3005) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 34b BQFGEG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
...  19 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ...

Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG)
G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1188
Artikel 3 PStRG Änderung von Rechtsverordnungen
... alle Urkunden, die eine spätere Namensänderung ausweisen,". 2. § 19 Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: „2. die Geburtsurkunde und alle Urkunden, ...

Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 4 HeilBAV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
... Approbationserteilung, Berufserlaubnis, Anpassungsmaßnahmen". 2. § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben. b) ... kurzfristig, spätestens vier Monate, nach Vorlage der Unterlagen nach § 19 zu entscheiden. (2) Über die Feststellung wesentlicher Unterschiede, die zur ... Bestätigung der Authentizität dieser Bescheinigungen und Nachweise verlangen. § 19 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. (2) Über den Antrag ist kurzfristig, ...


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