interne Verweise
Zitat in folgenden NormenGesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
Artikel 8 HeilbAnerkRUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ... vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), wird wie folgt geändert: 1. In § 19 Abs. 1 wird nach Satz 2 folgender Satz angefügt: In den Fällen, in ... sind noch in keinem anderen Mitgliedstaat anerkannt worden." 2. § 19 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Soll eine Approbation nach § 2 Abs. ... Ausbildungsnachweise in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen." 3. In § 19 Abs. 3 werden die Wörter Heimat- oder Herkunftstaat" durch das Wort ... jeweils durch das Wort Herkunftsmitgliedstaats" ersetzt. 4. § 19 Abs. 4 bis 6 werden wie folgt gefasst: (4) Staatsangehörige eines anderen ... gegenüber der zuständigen Behörde ersetzen." 5. In § 19 wird nach Absatz 6 folgender Absatz 7 angefügt: (7) Die zuständige ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG)
G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1188
Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 4 HeilBAV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ... Approbationserteilung, Berufserlaubnis, Anpassungsmaßnahmen". 2. § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben. b) ... kurzfristig, spätestens vier Monate, nach Vorlage der Unterlagen nach § 19 zu entscheiden. (2) Über die Feststellung wesentlicher Unterschiede, die zur ... Bestätigung der Authentizität dieser Bescheinigungen und Nachweise verlangen. § 19 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. (2) Über den Antrag ist kurzfristig, ...
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