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Zitierungen von § 71 GModG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 71 GModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GModG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
V. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1780
Anhang ESanMVÄndV Anlagen 1 bis 8 (zu Artikel 1 Nummer 5)
... A zulässig) und die Dokumentation ist aufzubewahren. Rohrleitungen sind gemäß § 71 des jeweils geltenden Gebäudeenergiegesetzes zu dämmen. - Der Einbau des ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2414
Anhang 2. ESanMVÄndV
... A zulässig) und die Dokumentation ist aufzubewahren. Rohrleitungen sind gemäß § 71 des jeweils geltenden Gebäudeenergiegesetzes zu dämmen. - Der Einbau des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
V. v. 15.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 12
Artikel 1 3. KÜOÄndV Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
... 3.8 Überprüfung, ob die Anforderungen nach den §§ 71 bis 71m GEG eingehalten worden sind (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 97 Absatz 2 Nummer 3 ...
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Artikel 1 GEGuaÄndG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... 4 Anforderungen an Heizungsanlagen; Betriebsverbot für Heizkessel § 71 Anforderungen an eine Heizungsanlage § 71a Gebäudeautomation ... a) Absatz 2 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. die Anforderungen nach § 71 Absatz 1 erfüllt werden." b) Die Absätze 4 und 5 werden aufgehoben. ... Einsparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere die Vorgaben des § 71 Absatz 1 für Heizungsanlagen. (3) Die Heizungsprüfung nach Absatz 1 ist von einer ... 4 Anforderungen an Heizungsanlagen; Betriebsverbot für Heizkessel". 26. § 71 wird durch die folgenden §§ 71 bis 71p ersetzt: „§ 71 ... Betriebsverbot für Heizkessel". 26. § 71 wird durch die folgenden §§ 71 bis 71p ersetzt: „§ 71 Anforderungen an eine Heizungsanlage ... § 71 wird durch die folgenden §§ 71 bis 71p ersetzt: „ § 71 Anforderungen an eine Heizungsanlage (1) Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der ... des Wärmenetzbetreibers nach Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 steht für den nach § 71 Absatz 1 Verantwortlichen der Erfüllung der Anforderungen der Absätze 1 und 2 gleich. ... Beim Einbau einer oder mehrerer elektrischer Wärmepumpen gelten die Anforderungen des § 71 Absatz 1 als erfüllt, wenn eine oder mehrere Wärmepumpen den Wärmebedarf des Gebäudes ... daraus hergestellter Derivate erzeugt wird. Satz 1 ist nicht anzuwenden, soweit der Nachweis nach § 71 Absatz 2 Satz 4 einen geringeren Anteil der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder ... wenn die Anforderungen nach den Sätzen 2 und 3 erfüllt sind. Die Anforderungen des § 71 Absatz 1 gelten als erfüllt, wenn 1. der Betrieb für Raumwärme oder ... gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ein Brennwertkessel ist. Im Fall des § 71 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 muss zusätzlich die thermische Leistung der Wärmepumpe bei bivalent parallelem oder ... 71i Allgemeine Übergangsfrist Im Fall eines Heizungsaustauschs nach den in § 71 Absatz 8 Satz 1 bis 3 genannten Zeitpunkten kann höchstens für fünf Jahre übergangsweise eine alte ... Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen des § 71 Absatz 1 erfüllt. Die Frist nach Satz 1 beginnt mit dem Tag, an dem erstmals Arbeiten zum Austausch ... zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und ohne Einhaltung der Anforderungen nach § 71 Absatz 1 oder § 71 Absatz 9 zur Wärmeerzeugung betrieben werden, wenn vor Einbau oder Aufstellung ... eingebaut oder aufgestellt und ohne Einhaltung der Anforderungen nach § 71 Absatz 1 oder § 71 Absatz 9 zur Wärmeerzeugung betrieben werden, wenn vor Einbau oder Aufstellung der Heizungsanlage zur ... bekanntgegeben worden ist, neu eingebaut oder aufgestellt worden ist, die Anforderungen nach § 71 Absatz 1 spätestens bis zum Ablauf einer Übergangsfrist von drei Jahren nach öffentlicher ... versorgt werden kann, ist der Gebäudeeigentümer verpflichtet, die Anforderungen nach § 71 Absatz 1 nach Ablauf von drei Jahren ab Ablauf der Frist in Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 einzuhalten. ... zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und ohne Einhaltung der Anforderungen nach § 71 Absatz 1 oder Absatz 9 zur Wärmeerzeugung betrieben werden, wenn 1. das Gebäude in einem Gebiet ... bekanntgegeben worden ist, neu eingebaut oder aufgestellt worden ist, die Anforderungen nach § 71 Absatz 1 spätestens bis zum Ablauf einer Übergangsfrist von drei Jahren nach öffentlicher ... Gebäude, in dem mindestens eine Etagenheizung betrieben wird, sind die Anforderungen des § 71 Absatz 1 für Etagenheizungen erst fünf Jahre nach dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem die erste ... des Gebäudes auf eine zentrale Heizungsanlage zur Erfüllung der Anforderungen des § 71 Absatz 1 , verlängert sich die Frist nach Absatz 1 für alle Wohnungen und sonstigen ... zum Zweck der Inbetriebnahme neu eingebaute oder aufgestellte Etagenheizung die Anforderungen des § 71 Absatz 1 erfüllen. Für Etagenheizungen, die innerhalb der Frist des Absatzes 1 zum Zweck der ... 1 zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt wurden, sind die Anforderungen nach § 71 Absatz 1 erst nach dem Ablauf eines weiteren Jahres anzuwenden. Für Wohnungen und sonstige ... die an eine bestehende zentrale Heizungsanlage angeschlossen werden, gelten die Anforderungen des § 71 Absatz 1 als erfüllt. (3) Entscheidet sich der Verantwortliche bei einem Gebäude, in ... jede nach Ablauf dieser Frist neu eingebaute oder aufgestellte Etagenheizung die Anforderungen des § 71 Absatz 1 erfüllen. Absatz 2 Satz 5 ist entsprechend anzuwenden. (4) Sofern der ... Übergangsfrist bei einer Hallenheizung (1) Abweichend von den Anforderungen des § 71 Absatz 1 kann höchstens für zehn Jahre nach dem Austausch der ersten einzelnen dezentralen ... spätestens innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Frist von Satz 1 die Anforderungen nach § 71 Absatz 1 erfüllen. § 71i Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (2) Abweichend von den ... 71i Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (2) Abweichend von den Anforderungen des § 71 Absatz 1 kann einmalig und höchstens für zwei Jahre nach dem Austausch der Altanlage ein ... eine Ersteinschätzung etwaigen Handlungsbedarfs zur Erfüllung der Anforderungen des § 71 Absatz 1 dienlich sein können. Hierzu zählen insbesondere Informationen über 1. ... ist über die Vorgehensweise zur Erfüllung der Anforderungen des § 71 Absatz 1 zu beraten und auf die Rechtsfolge des § 71l Absatz 4 hinzuweisen. (5) Die ... der Frist des § 71l Absatz 1 Satz 1 über die Erfüllung der Anforderungen nach § 71 Absatz 1 zu beschließen. Für die Erfüllung dieser Anforderungen ist ein Umsetzungskonzept ... über den Stand der Umsetzung der Erfüllung der Anforderungen des § 71 Absatz 1 zu berichten. (6) Die Beibehaltung mindestens einer Etagenheizung kann nur mit zwei ... 28. § 73 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 71 " durch die Angabe „§ 69 Absatz 2" ersetzt. b) Folgender Absatz 3 ... „15. Art der genutzten erneuerbaren Energien zur Erfüllung der Anforderungen nach § 71 Absatz 1 ,". b) In Absatz 3 Nummer 6 werden die Wörter „Wirtschaft und ... einer Anlage zur Heizung oder Warmwasserbereitung, die der Erfüllung der Anforderungen nach § 71 oder einer Pflicht nach § 4 Absatz 4 oder § 9a dient,". b) In Nummer 3 ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 52 Absatz 1" durch die Wörter „ § 71 Absatz 1 Satz 1" und die Angabe „§ 56" durch die Wörter „§ 4 Absatz 4 ... Falle des § 10 Absatz 2 Nummer 3" durch die Wörter „in den Fällen der §§ 71 bis 71h" ersetzt, wird nach den Wörtern „als die" das Wort ... aaa) Buchstabe a wird wie folgt gefasst: „a) im Falle des § 71 Absatz 1 65 Prozent erneuerbare Energien übersteigt oder". bbb) In Buchstabe b ... zum Zweck der Inbetriebnahme von Heizungsanlagen zur Erfüllung der Anforderungen nach § 71 Absatz 1 bis 3 , den §§ 71i, 71k Absatz 1 Wortlaut vor Nummer 1 und nach § 71m." ... bis 71m oder nach § 72," ersetzt. cc) In Nummer 2 wird die Angabe „ § 71 " durch die Angabe „§ 69 Absatz 2" ersetzt. dd) Nummer 3 wird wie ... oder gasförmigen Brennstoff beschickter Heizkessel entgegen den Anforderungen nach den §§ 71 bis 71m eingebaut ist; dabei beschränkt sich die Prüfung auf das Vorhandensein ... 1 ist bei zu errichtenden Gebäuden entsprechend anzuwenden. Die Rechtsgrundlage nach den §§ 71 bis 71m oder § 102, auf die sich der Eigentümer beim Einbau oder bei der Aufstellung ... einkommensabhängige Sozialleistungen bezogen hat, auf Antrag von den Anforderungen des § 71 Absatz 1 zu befreien. Die Befreiung erlischt nach Ablauf von zwölf Monaten, wenn nicht in dieser Zeit ... 2 Nummer 2 werden die Wörter „§ 10 Absatz 2 Nummer 3" durch die Angabe „ § 71 Absatz 1" ersetzt. b) In Absatz 3 werden die Wörter „§ 10 Absatz ... Absatz 3 werden die Wörter „§ 10 Absatz 2 Nummer 3" durch die Angabe „ § 71 Absatz 1" ersetzt und werden jeweils die Wörter „den §§ 35 bis 45" ... jeweils die Wörter „den §§ 35 bis 45" jeweils durch die Angabe „ § 71 Absatz 1" ersetzt. 40. § 108 wird wie folgt geändert: a) ... cc) Die bisherige Nummer 7 wird Nummer 11 und die Wörter „§ 69, § 70 oder § 71 Absatz 1" werden durch die Angabe „§ 69 oder § 70" ersetzt. ... Nummer 11 werden die folgenden Nummern 12 bis 19 eingefügt: „12. entgegen § 71 Absatz 2 Satz 3 eine Heizungsanlage nicht richtig einbaut, nicht richtig aufstellt oder nicht richtig betreibt, ... richtig einbaut, nicht richtig aufstellt oder nicht richtig betreibt, 13. entgegen § 71 Absatz 9 Satz 1 nicht sicherstellt, dass Wärme zu einem dort genannten Zeitpunkt mindestens in der dort ... und 16 bis 19, Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ist bis zum Ablauf der Fristen nach § 71 Absatz 8 nicht anzuwenden auf den Eigentümer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als sechs ... aa) In der Überschrift werden die Wörter „in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1" gestrichen. bb) Buchstabe a wird wie folgt geändert: ...
Artikel 2 GEGuaÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... einer Heizungsanlage zum Zwecke der Inbetriebnahme in einem Gebäude die Anforderungen des § 71 des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden,". 2. In § 557b Absatz 2 Satz 2 wird nach der Angabe ...
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Artikel 1 GModGEG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... § 70 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen § 71 (weggefallen) § 72 (weggefallen) § 73 (weggefallen) Abschnitt 4 ... a) In Absatz 2 Nummer 7 wird die Angabe „, insbesondere die Vorgaben des § 71 Absatz 1 für Heizungsanlagen" gestrichen. b) In Absatz 7 Satz 1 und in Absatz 8 Satz ... 31. Die Überschrift zu Unterabschnitt 4 wird gestrichen. 32. Die §§ 71 bis 73 werden gestrichen. 33. Der bisherige Abschnitt 3 wird zu Abschnitt 4. ... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „, der Pflicht nach § 71 Absatz 1 Satz 1" gestrichen und wird die Angabe „§ 9a" durch die Angabe „§ ...
Artikel 8 GModGEG Folgeänderungen
... 4. In § 10 Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „Versorgung von Gebäuden im Sinne des § 71 Absatz 7 des Gebäudeenergiegesetzes " durch die Angabe „ausschließlichen Versorgung von Gebäuden, die im Eigentum ... 26 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „nach § 71 Absatz 8 Satz 3 oder nach § 71k Absatz 1 Nummer 1 des Gebäudeenergiegesetzes" gestrichen. ... gestrichen. b) In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „im Sinne des § 71 Absatz 8 Satz 3 oder des § 71k Absatz 1 Nummer 1 des Gebäudeenergiegesetzes" gestrichen. ...
Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und der Handwerksordnung
G. v. 03.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 106
Artikel 1 SchfHwGuHwOÄndG Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
... Abgasanlage, c) Angaben der Eigentümer zu Ausnahmetatbeständen nach den §§ 71 bis 71m, 72 und 73 sowie 102 des Gebäudeenergiegesetzes, auch in Verbindung mit § 69 des ...
Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
G. v. 22.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 191; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 215
Artikel 8 ÖkodesignModG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 4) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 71 Absatz 8 Satz 1, 3 und 4 wird jeweils die Angabe „30. Juni 2026" durch die Angabe „31. Oktober 2026" ...
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