interne Verweise§ 108 GEG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2024) ... 28. entgegen § 88 Absatz 1 einen Energieausweis ausstellt, 29. entgegen § 96 Absatz 1 oder Absatz 4 eine Bestätigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen ... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vornimmt, 30. entgegen § 96 Absatz 5 Satz 2 eine Abrechnung nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt, 31. entgegen ... 2 eine Abrechnung nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt, 31. entgegen § 96 Absatz 6 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, eine Bescheinigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig ...
Zitat in folgenden NormenKehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
V. v. 16.06.2009 BGBl. I S. 1292; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Artikel 1 GEGuaÄndG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ... „in den Fällen von § 4 Absatz 4 und § 9a" ersetzt. 35. § 96 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... 3 wird wie folgt gefasst: „3. die Abrechnungen und Bestätigungen nach § 96 Absatz 5 vorliegen." b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 3 ...
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