Zitierungen von § 71j GEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 71j GEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 89 GEG Fördermittel (vom 01.01.2024)
... die Anforderungen nach den §§ 47 und 48 sowie § 50 und nach den §§ 61 bis 73 übererfüllt werden. Einzelheiten werden insbesondere durch ...
§ 97 GEG Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (vom 01.01.2024)
...  1. ein Heizkessel, der nach Ablauf der Übergangsfristen nach den §§ 71i bis 71m oder nach § 72, auch in Verbindung mit § 73, außer Betrieb genommen werden ... Brennstoff beschickter Heizkessel entgegen den Anforderungen nach den §§ 71 bis 71m eingebaut ist; dabei beschränkt sich die Prüfung auf das Vorhandensein ... Gebäuden entsprechend anzuwenden. Die Rechtsgrundlage nach den §§ 71 bis 71m oder § 102, auf die sich der Eigentümer beim Einbau oder bei der Aufstellung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Artikel 1 GEGuaÄndG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... Solarthermie-Hybridheizung § 71i Allgemeine Übergangsfrist § 71j Übergangsfristen bei Neu- und Ausbau eines Wärmenetzes § 71k ... für Heizkessel". 26. § 71 wird durch die folgenden §§ 71 bis 71p ersetzt: „§ 71 Anforderungen an eine Heizungsanlage ... nach § 71l Absatz 7 sowie für eine Hallenheizung nach § 71m. § 71j Übergangsfristen bei Neu- und Ausbau eines Wärmenetzes (1) Bis zum Anschluss ... 3," durch die Wörter „Ablauf der Übergangsfristen nach den §§ 71i bis 71m oder nach § 72," ersetzt. cc) In Nummer 2 wird die Angabe ... Brennstoff beschickter Heizkessel entgegen den Anforderungen nach den §§ 71 bis 71m eingebaut ist; dabei beschränkt sich die Prüfung auf das Vorhandensein ... zu errichtenden Gebäuden entsprechend anzuwenden. Die Rechtsgrundlage nach den §§ 71 bis 71m oder § 102, auf die sich der Eigentümer beim Einbau oder bei der Aufstellung ...


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