interne Verweise§ 11 KVBG Bekanntmachung der Ausschreibung (vom 27.07.2021) ... Zuschlagsverfahren betreffen. Die Bundesnetzagentur berichtigt im Fall des § 7 Absatz 4 Satz 2 das nach Satz 3 Nummer 2 zuvor bekannt gemachte Ausschreibungsvolumen spätestens bis zum ...
§ 61 KVBG Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 01.01.2021) ... 6 zu ermitteln, 2. die Steinkohleanlagen mit Genehmigung zur Kohleverstromung nach § 7 zu erfassen und die Namen und Angaben zu den Steinkohleanlagen zu veröffentlichen, ... Angaben zu den Steinkohleanlagen zu veröffentlichen, 3. das Ausgangsniveau nach § 7 zu ermitteln, 4. die Anzeigen zur verbindlichen Stilllegung und zur verbindlichen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2682
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 13 WaStNUG Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes ... a) Absatz 4 wird aufgehoben. b) Absatz 5 wird Absatz 4. 4. Dem § 7 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: „Erfolgt die Bekanntmachung der Ausschreibung ... wird folgender Satz angefügt: „Die Bundesnetzagentur berichtigt im Fall des § 7 Absatz 4 Satz 2 das nach Satz 3 Nummer 2 zuvor bekannt gemachte Ausschreibungsvolumen spätestens bis zum ... der aktualisierten Reihung bei ihr eingegangen sind. Die Bundesnetzagentur berichtigt im Fall des § 7 Absatz 4 Satz 2 die jeweilige aktualisierte Reihung nachträglich; dabei berücksichtigt sie Informationen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14076/v249764.htm