Zitierungen von § 37 KVBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 KVBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KVBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 KVBG Netzanalyse und Prüfung der Aussetzung der Anordnung der gesetzlichen Reduzierung
... auffordern, Alternativen zur Aussetzung der gesetzlichen Anordnung entsprechend der Regelung in § 37 Absatz 2 zu prüfen und ihr zu übermitteln. (5) Die begleitende Netzanalyse nach Absatz ...
§ 61 KVBG Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 01.01.2021)
...  8. die Systemrelevanzanträge für Steinkohleanlagen nach den §§ 26 und 37 zu prüfen und zu genehmigen, 9. die Tätigkeiten nach § 54 Absatz 4 und ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
§ 13l EnWG Umrüstung einer Erzeugungsanlage zu einem Betriebsmittel zur Bereitstellung von Blind- und Kurzschlussleistung sowie von Trägheit der lokalen Netzstabilität; Betrieb des Betriebsmittels (vom 25.02.2025)
... und die Erzeugungsanlage nach § 26 Absatz 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes oder § 37 Absatz 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes , jeweils in Verbindung mit § 13b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 dieses Gesetzes, ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Artikel 1 EnWGEÜVÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... und die Erzeugungsanlage nach § 26 Absatz 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes oder § 37 Absatz 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes , jeweils in Verbindung mit § 13b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 dieses Gesetzes, ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed