Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat | |||
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„6 | Elektronische Geschäftspro- zesse (E-Business) (§ 4 Absatz 5 Nummer 6) | a) E-Business-Systeme zur Ressourcenplanung und Verwaltung von Kundenbeziehungen in den Ge- schäftsprozessen anwenden und Ziele, Funktionen und Schnittstellen dieser Systeme darstellen b) Zusammenhänge zwischen Daten- und Warenfluss bei betrieblichen Prozessen herstellen und berück- sichtigen c) externe und interne elektronische Informations- und Kommunikationsquellen aus E-Business-Systemen für die Informationsbeschaffung auswählen und bei betrieblichen Prozessen nutzen sowie Standardsoft- ware und betriebsspezifische Software anwenden d) Daten und Informationen, insbesondere im Zusam- menhang mit Stammdatenmanagement, beschaffen, erfassen, vervollständigen, sichern und pflegen e) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit einhalten | 10 | |
f) Daten aus dem Warenwirtschaftssystem analysieren und Ergebnisse zur Steuerung des Warenflusses nut- zen g) Kennzahlen mit elektronischen Anwendungen ermit- teln | 8 |