Artikel 7 - Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (VStDÜVEV k.a.Abk.)

V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960 (Nr. 40); Geltung ab 01.01.2021
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Artikel 7 Änderung der Alkoholsteuerverordnung


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 AlkStV § 6, § 14, § 16, § 17, § 20, § 26, § 50, § 59, § 71, § 72, § 73, § 74, § 75, § 76

Die Alkoholsteuerverordnung vom 6. März 2017 (BGBl. I S. 431), die durch Artikel 10 der Verordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 84) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 71 bis 76 wie folgt gefasst:

§ 71 (weggefallen)

§ 72 (weggefallen)

§ 73 (weggefallen)

§ 74 (weggefallen)

§ 75 (weggefallen)

§ 76 (weggefallen)".

2.
In § 6 Absatz 1 Satz 1, § 14 Absatz 2 Satz 4, § 16 Absatz 3 Satz 1, § 17 Absatz 3 Satz 1, § 20 Absatz 1 Satz 1, § 26 Absatz 3 Satz 2, § 50 Absatz 3 Satz 1 und § 59 Absatz 1 Satz 1 wird jeweils das Wort „schriftlich" durch die Wörter „schriftlich oder elektronisch" ersetzt.

3.
Die §§ 71 bis 76 werden aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 7 Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 VStDÜVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VStDÜVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 5 7. VerbrStÄndV Änderung der Alkoholsteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... Alkoholsteuerverordnung vom 6. März 2017 (BGBl. I S. 431), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 14. August 2020 (BGBl. I S. 1960 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...


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