Änderung Anlage 2 ZustVV vom 01.08.2025

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Anlage 2 ZustVV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2025 geltenden Fassung
Anlage 2 ZustVV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 31.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 103
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 2 (zu § 1 Nr. 2) Innerer Umschlag


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (zu § 1 Nummer 2)


vorherige Änderung

Innerer Umschlag Vorderseite (BGBl. 2002 I S. 674)


Innerer Umschlag Rückseite (BGBl. 2002 I S. 674)




Abb. Muster Innerer Umschlag, Vorder- und Rückseite (BGBl. 2025 I Nr. 103 S. 5)


 



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