Änderungen an FZV-Ausnahmeverordnung (FZVAusnV)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

zukünftige Änderungen

 01.09.2025(noch nicht in Kraft)§ 2 FZV-Ausnahmeverordnung (FZVAusnV)
vom 20. August 2020 (BGBl. I S. 1968)

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 27.01.2024§ 2Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
vom 18. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 18)
 01.09.2023§ 1Artikel 7 Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 20. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 199)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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