Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Kriminallaufbahnverordnung (2. KrimLVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 04.09.2020 BGBl. I S. 1988 (Nr. 41); Geltung ab 19.09.2020, abweichend siehe Artikel 2

Artikel 2 Inkrafttreten


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und c sowie Nummer 2 bis 4 und 6 bis 8 tritt mit Wirkung vom 1. April 2020 in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. September 2020.

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Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Kriminallaufbahnverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. KrimLVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. KrimLVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel 2. KrimLVÄndV *
... die Bundesregierung: --- * Artikel 1 Nummer 1 bis 4 und 6 bis 9 und Artikel 2 Absatz 1 dieser Verordnung ersetzen die Verordnung zur Änderung der Kriminallaufbahnverordnung vom 29. ...


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