Zitierungen von Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 696/12 - (zu § 34 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2, Absatz 4 bis Absatz 7 und § 34a in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)

Sie sehen die Vorschriften, die auf BVerfGE20200707 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVerfGE20200707 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 34 SGB XII Bedarfe für Bildung und Teilhabe *) (vom 01.01.2024)
§ 34a SGB XII Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe *) (vom 01.01.2022)


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