Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 4 - Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung (UStSchlFestV)

V. v. 21.09.2020 BGBl. I S. 2018 (Nr. 43)
Geltung ab 01.01.2021 bis 31.12.2023; FNA: 605-1-12-8 Gemeindefinanzen
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§ 4 Aufteilung der Merkmale bei Gebietsstandsänderung



Die Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden bei Gebietsstandsänderungen im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die betroffenen Gemeinden aufgeteilt.



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