§ 25 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes - Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit - (GntVDDVCSVDV)

V. v. 23.09.2020 BGBl. I S. 2021 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 15.12.2022 BGBl. I S. 2862
Geltung ab 01.10.2020; FNA: 2030-8-5-19 Beamte
|

§ 25 Modulhandbuch



(1) Für das Studium erstellt die Hochschule ein Modulhandbuch.

(2) Das Modulhandbuch regelt,

1.
welche Module angeboten werden,

2.
welche Pflichtmodule in welchen Studienabschnitten zu absolvieren sind,

3.
welche Pflichtmodule in der Vertiefungsrichtung „Digital Administration" und welche Pflichtmodule in der Vertiefungsrichtung „Cyber Security" zu absolvieren sind,

4.
die Inhalte der Pflichtmodule,

5.
die inhaltlichen Anforderungen an die Spezialmodule (§ 31),

6.
in welchen Studienabschnitten Wahlpflichtmodule eingerichtet sind,

7.
die inhaltlichen Anforderungen an die Wahlpflichtmodule,

8.
weitere Vorgaben zu Inhalt, Organisation und Durchführung der Prüfungen,

9.
grundlegende Anforderungen zur inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der Praktika.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed