§ 57 Rangpunktzahl der Modulprüfungen des Hauptstudiums
Aus den Bewertungen der Modulprüfungen wird eine Rangpunktzahl berechnet, die das arithmetische Mittel der Bewertungen der einzelnen Modulprüfungen ist.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14134/a251609.htm