Unterabschnitt 2 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes - Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit - (GntVDDVCSVDV)

V. v. 23.09.2020 BGBl. I S. 2021 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 15.12.2022 BGBl. I S. 2862
Geltung ab 01.10.2020; FNA: 2030-8-5-19 Beamte
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Abschnitt 3 Studium
Unterabschnitt 2 Fachstudien
§ 26 Module des Grundstudiums
§ 27 Module des Hauptstudiums I
§ 28 Module des Hauptstudiums II
§ 29 Qualitätsmanagement

Abschnitt 3 Studium

Unterabschnitt 2 Fachstudien

§ 26 Module des Grundstudiums


§ 26 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Im Grundstudium sind Module aus folgenden Fachgebieten zu absolvieren:

1.
rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,

2.
betriebs-, volks- und finanzwirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,

3.
sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,

4.
Grundlagen der Mathematik,

5.
Grundlagen der theoretischen Informatik,

6.
Grundlagen der technischen Informatik.

(2) Die Module nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 haben zum Gegenstand die Inhalte des gemeinsamen Grundstudiums am Zentralen Lehrbereich der Hochschule nach § 5 Absatz 4 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.

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§ 27 Module des Hauptstudiums I



Im Hauptstudium I sind Module aus folgenden Fachgebieten zu absolvieren:

1.
Verwaltungsmanagement,

2.
theoretische Informatik,

3.
technische Informatik,

4.
praktische Informatik.

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§ 28 Module des Hauptstudiums II



Im Hauptstudium II sind Module aus folgenden Fachgebieten zu absolvieren:

1.
in der Vertiefungsrichtung „Digital Administration"

a)
IT-gestütztes Verwaltungsmanagement,

b)
praktische Informatik,

c)
angewandte Informatik und

2.
in der Vertiefungsrichtung „Cyber Security"

a)
rechtliche Grundlagen der Informationssicherheit,

b)
technische Informatik,

c)
praktische Informatik.

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§ 29 Qualitätsmanagement



Die Einzelheiten der Evaluation der Fachstudien im Rahmen eines Qualitätsmanagements nach § 3 Absatz 7 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung regelt eine Evaluationsordnung.



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