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Zitierungen von § 1 Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 GewStMEAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewStMEAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 GewStMEAG Verteilung auf die Gemeinden
... bis spätestens zum 31. Dezember 2020 nach Zahlungseingang der Beträge nach § 1 Absatz 3 zum pauschalen Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen 2020 die folgenden Beträge zur ...
§ 3 GewStMEAG Sondervorschriften für Berlin und Hamburg
... Berlin und Hamburg steht der Betrag nach § 1 Absatz 2 vollständig dem Land zu. § 2 findet keine ...
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