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§ 4 - Fahrzeuginterieur-Mechaniker-Ausbildungsverordnung (FintMechAusbV)

V. v. 13.10.2020 BGBl. I S. 2166 (Nr. 46)
Geltung ab 01.08.2021; FNA: 806-22-1-131 Berufliche Bildung

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild



(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,

2.
Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen,

3.
Auswählen sowie Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,

4.
Handhaben von Werkzeugen sowie Einrichten und Bedienen von Maschinen,

5.
Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen,

6.
Einbauen und Prüfen steuerungstechnischer Elemente,

7.
Konfektionieren, Vorrichten und Zuschneiden von Werkstoffen,

8.
Aufbauen und Beziehen von Fahrzeuginterieur,

9.
Überwachen und Sichern rechnergestützter Fertigungsprozesse,

10.
Anfertigen und Konfektionieren von Musterteilen,

11.
Nacharbeiten und Instandsetzen von Fahrzeuginterieur und

12.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,

3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit und

4.
Digitalisierte Arbeitswelt.

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Zitierungen von § 4 FintMechAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FintMechAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FintMechAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 FintMechAusbV Inhalt der Zusatzqualifikation
... Über das in § 4 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation Additive ...
Anlage FintMechAusbV (zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin
...  1 Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Arten, Aufbau und Funktionen von Fahrzeuginterieur unterscheiden b) ... 2 Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Arbeitsaufträge auf Umsetzbarkeit prüfen, Auftrags- unterlagen ... sowie Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör, insbesondere textile Faserstoffe, ... von Werkzeugen sowie Einrichten und Bedienen von Maschinen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Werkzeuge, Maschinen und Zusatzeinrichtungen auswählen und einsetzen  ... Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugrup- pen ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Werk- und Hilfsstoffe für die Montage, insbesondere Gleit- und ... Einbauen und Prüfen steue- rungstechnischer Elemente ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) elektrische Leitungen, Bauteile, Baugruppen und Hochvoltkomponenten ... Vorrichten und Zuschneiden von Werk- stoffen ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) geometrische Körper zur Schablonenherstellung kon- struieren und abwickeln ... 8 Aufbauen und Beziehen von Fahrzeuginterieur ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Arten und Aufbau von Polsterteilen unterscheiden, Polstertechniken ... Überwachen und Sichern rechnergestützter Fertigungsprozesse ( § 4 Absatz 2 Nummer 9 ) a) Aufbau und Funktionszusammenhänge von vernetz- ten Produktionsanlagen ... 10 Anfertigen und Konfektio- nieren von Musterteilen ( § 4 Absatz 2 Nummer 10 ) a) Skizzen und Modellbeschreibungen zur Herstellung von Musterteilen auf ... 11 Nacharbeiten und Instand- setzen von Fahrzeuginterieur ( § 4 Absatz 2 Nummer 11 ) a) Ursachen von Störungen, Fehlern und Schäden er- mitteln und ... Durchführen von qualitäts- sichernden Maßnahmen ( § 4 Absatz 2 Nummer 12 ) a) Mess- und Prüfgeräte sowie manuelle Mess- und Prüfverfahren ... des Ausbil- dungsbetriebes, Berufs- bildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge- schäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... Ausbildung 3 Umweltschutz und Nachhal- tigkeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be- lastungen für ... satengerecht kommunizieren 4 Digitalisierte Arbeitswelt ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ...