Synopse aller Änderungen des KHZG am 30.12.2020

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 30. Dezember 2020 durch Artikel 4d des GPVG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des KHZG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

KHZG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.12.2020 geltenden Fassung
KHZG n.F. (neue Fassung)
in der am 30.12.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 4d G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3299
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 13 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Artikel 5 Nummer 1, 2, 3 Buchstabe a, b, c Doppelbuchstabe aa und cc, Buchstabe d und Artikel 8 Nummer 2 treten mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 in Kraft.

(3) Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb und dd tritt mit Wirkung vom 23. Mai 2020 in Kraft.

(Text alte Fassung)

(4) Die Artikel 4, 5 Nummer 4, die Artikel 9 und 11 treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

(Text neue Fassung)

(4) Die Artikel 4 und 5 Nummer 4 treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

(5) Die
Artikel 9 und 11 treten am 1. April 2021 in Kraft.




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