Zitierungen von § 12 NotAktVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 NotAktVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NotAktVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 NotAktVV Angaben im Urkundenverzeichnis
... Amtshandlung (§ 10), 2. die Amtsperson (§ 11), 3. die Beteiligten ( § 12 ), 4. den Geschäftsgegenstand (§ 13), 5. die Urkundenart (§ ...
§ 24 NotAktVV Angaben zu den Beteiligten
... die zu den Beteiligten einzutragenden Angaben gilt § 12 Absatz 2 und 3  ...
§ 25 NotAktVV Angaben zu Einnahmen und Ausgaben (vom 01.01.2022)
... oder einer Ausgabe eine dritte Person unmittelbar beteiligt, so soll auch diese mit den in § 12 Absatz 2 genannten Angaben eingetragen werden; § 12 Absatz 3 gilt entsprechend. (4) ... beteiligt, so soll auch diese mit den in § 12 Absatz 2 genannten Angaben eingetragen werden; § 12 Absatz 3 gilt entsprechend. (4) Zu jeder Eintragung können weitere Angaben ...
§ 33 NotAktVV Sonderbestimmungen für Verfügungen von Todes wegen
... machen. Die Personen, an die der Erbvertrag zurückgegeben wurde, sind mit den in § 12 Absatz 2 Satz 1 und 2 genannten Angaben zu bezeichnen. (3) Der Notar hat den Vermerk zu unterschreiben. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse, der Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung, der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
Artikel 1 PatAnwVVEVuaÄndV Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
... „und zum Elektronischen Notariatsaktenspeicher" eingefügt. 3. § 12 Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 werden die Wörter „Absatz 1 Satz ...
Artikel 2 PatAnwVVEVuaÄndV Weitere Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
...  b) die zusammen mit einer elektronischen Urschrift verwahrt werden." 4. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 8. b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) Nach der Angabe „ § 12 " wird die Angabe „Absatz 1" eingefügt. bb) Folgender Satz wird ...


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