Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 59 NotAktVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 59 NotAktVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NotAktVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 63 NotAktVV Nutzungsverhältnis und technische Zugangsberechtigung (vom 01.01.2022)
... Notariatsaktenspeicher einzuräumen. (3) § 58 Absatz 2 und 4 sowie § 59 gelten entsprechend. Im Fall des § 54 Absatz 2 Nummer 1 gilt zudem § 58 Absatz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse, der Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung, der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
Artikel 1 PatAnwVVEVuaÄndV Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
... § 58 Einräumung und Überleitung der technischen Zugangsberechtigung § 59 Wegfall und Entziehung der technischen Zugangsberechtigung § 60 Dokumentation der ... diesem Fall ist die Entscheidung des Vorstands unverzüglich nachzuholen. § 59 Wegfall und Entziehung der technischen Zugangsberechtigung (1) Die Bundesnotarkammer ... Notariatsaktenspeicher einzuräumen. (3) § 58 Absatz 2 und 4 sowie § 59 gelten entsprechend. Im Fall des § 54 Absatz 2 Nummer 1 gilt zudem § 58 Absatz 1 und 3 ...
Anzeige