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Zitierungen von § 64 NotAktVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64 NotAktVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NotAktVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 66 NotAktVV Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit (vom 01.01.2022)
... 3 gilt entsprechend. § 61 Absatz 1 Nummer 1 gilt außer in den Fällen des § 64 Absatz 2  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse, der Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung, der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
Artikel 1 PatAnwVVEVuaÄndV Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
...  § 63 Nutzungsverhältnis und technische Zugangsberechtigung § 64 Zugang § 65 Dokumentation der technischen Zugangsberechtigungen  ... § 54 Absatz 2 Nummer 1 gilt zudem § 58 Absatz 1 und 3 entsprechend. § 64 Zugang (1) Der Zugang zu den im Elektronischen Notariatsaktenspeicher gespeicherten ... Absatz 3 gilt entsprechend. § 61 Absatz 1 Nummer 1 gilt außer in den Fällen des § 64 Absatz 2  ...
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