Eingangsformel - Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse sowie zur Änderung der Verordnung über die notarielle Fachprüfung (NotAktVVEV k.a.Abk.)

V. v. 13.10.2020 BGBl. I S. 2246 (Nr. 48); Geltung ab 01.01.2022, abweichend siehe Artikel 3
|

Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 7g Absatz 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung, der zuletzt durch Artikel 136 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist,

-
des § 7i der Bundesnotarordnung, der zuletzt durch Artikel 136 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist,

-
des § 36 der Bundesnotarordnung, der durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1396) eingefügt worden ist, und

-
des § 59 des Beurkundungsgesetzes, der durch Artikel 2 Nummer 19 des Gesetzes vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1396) eingefügt worden ist,

verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed