Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, der Apothekenbetriebsordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel


Artikel 3 ändert mWv. 1. November 2020 AMVerkRV Anlage 1a

In der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. November 1988 (BGBl. I S. 2150; 1989 I S. 254), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. September 2018 (BGBl. I S. 1386) geändert worden ist, wird in Anlage 1a folgende Position alphabetisch in die bestehende Reihenfolge eingefügt:

 
„Oxalsäuredihydratlösung 4,4 Prozent in Kombination mit Ameisensäure 0,5 Prozent

-
zur Behandlung der Varroatose der Bienen -".



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