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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (1. LMIDVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 6. November 2020 LMIDV § 4a (neu), Anlage (neu)

Die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272) wird wie folgt geändert:

1.
Nach § 4 wird der folgende § 4a eingefügt:

§ 4a Erweiterte Nährwertkennzeichnung

(1) Der Verantwortliche nach Artikel 8 Absatz 1 oder Absatz 4 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 darf Lebensmittel mit dem in der Anlage abgebildeten Nutri-Score-Kennzeichen, das als Gemeinschaftskollektivmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingetragen ist, in den Verkehr bringen.

(2) Die Nutzung des Nutri-Score-Kennzeichens ist freiwillig.

(3) Die Nutzung des Nutri-Score-Kennzeichens setzt voraus, dass der Verantwortliche nach Artikel 8 Absatz 1 oder Absatz 4 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 insbesondere

1.
die erforderlichen Einwilligungen des Markeninhabers eingeholt hat und

2.
die Bedingungen des Markeninhabers für die Nutzung der Marke einhält.

(4) Für die Einholung der Einwilligungen nach Absatz 3 Nummer 1 kann das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Folgendes im Bundesanzeiger veröffentlichen:

1.
Musterformulare in deutscher Sprache,

2.
Eingabedaten in deutscher Sprache und eine E-Mail-Adresse, die so eingestellt ist, dass dort eingehende E-Mails automatisch an den Markeninhaber weitergeleitet werden."

2.
Folgende Anlage wird angefügt:

„Anlage (zu § 4a Absatz 1) Abbildung des Nutri-Score-Kennzeichens

Abbildung des Nutri-Score-Kennzeichens (BGBl. 2020 I S. 2267)
".



 

Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. LMIDVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. LMIDVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Novellierung des Fertigpackungsrechts
V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2504
Artikel 4 FPackVEV Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung
... vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2266 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 Absatz 5 wird ...