Artikel 3 - Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes (1. BattGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 1. Januar 2021 BattGDV

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3783) außer Kraft.



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