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Schlussformel - Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes (1. BattGÄndG k.a.Abk.)
G. v. 03.11.2020 BGBl. I S. 2280 (Nr. 50); Geltung ab 01.01.2021
3 Änderungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 1 Vorschrift zitiert
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Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Svenja Schulze
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Svenja Schulze
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14199/a254026.htm