Zitierungen von Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. BattGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BattGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 1. BattGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... eine Beleihung nach dem Batteriegesetz vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. November 2020 (BGBl. I S. 2280 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung vorliegen, darf die nach Satz 1 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV)
V. v. 21.06.2021 BGBl. I S. 1841
§ 4 EAG-BehandV Allgemeine Anforderungen an die weitere Behandlung von entfernten Stoffen, Gemischen und Bauteilen
... sofern diese Verordnung, das Batteriegesetz vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. November 2020 (BGBl. I S. 2280 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung oder andere Rechtsvorschriften keine ...

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Artikel 1 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
§ 40 ElektroG Ermächtigung zur Beleihung (vom 01.01.2021)
... eine Beleihung nach dem Batteriegesetz vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. November 2020 (BGBl. I S. 2280 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung vorliegen, darf die nach Satz 1 ...


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