Zitierungen von § 28 EBO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 EBO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EBO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40 EBO Fahrgeschwindigkeit (vom 01.12.2012)
... wenn Strecke und führende Fahrzeuge mit Zugbeein- flussung (§ 15 Absatz 3, § 28 Absatz 1 Nummer 5) ausgerüstet sind und diese wirksam ist, oder 160 km/h, wenn ... Strecke und führende Fahrzeuge mit Zugbeeinflussung (§ 15 Absatz 2 Satz 1, § 28 Absatz 1 Nummer 4) ausgerüstet sind und diese wirksam ist, sonst 50 km/h; ... Strecke und führende Fahrzeuge mit Zugbeein- flussung (§ 15 Absatz 2 Satz 1, § 28 Absatz 1 Num- mer 4) ausgerüstet sind und diese wirksam ist, sonst 50 km/h; ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.07.2012 BGBl. I S. 1703
Artikel 1 6. ERErluÄndV Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
... Verhältnisse oder eine besondere Gefahrensituation dies erfordern." 3. § 28 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 werden aa) die ... wenn Strecke und führende Fahrzeuge mit Zugbeein- flussung (§ 15 Absatz 3, § 28 Absatz 1 Nummer 5) ausgerüstet sind und diese wirksam ist, oder 160 km/h, wenn ... Strecke und führende Fahrzeuge mit Zugbeeinflussung (§ 15 Absatz 2 Satz 1, § 28 Absatz 1 Nummer 4) ausgerüstet sind und diese wirksam ist, sonst 50 km/h; ... Strecke und führende Fahrzeuge mit Zugbeein- flussung (§ 15 Absatz 2 Satz 1, § 28 Absatz 1 Num- mer 4) ausgerüstet sind und diese wirksam ist, sonst 50 km/h; ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
V. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 467
Artikel 1 4. EBOÄndV
... gegen Halt zeigende Signale selbsttätig verhindert werden kann." 2. § 28 Abs. 1 Nr. 4 wird wie folgt gefasst: „4. Zugbeeinflussung, durch die ein Zug ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed